Zulassungsvoraussetzungen für Studenten aus der Türkei

Bei der Zulassung von Studenten aus türkischen Schulen ist zu differenzieren:

I. Zulassung der Absolventen von Schulen in der Türkei, die in deutscher Sprache unterrichten oder ein deutsches Lehrprogramm anwenden (Tabelle-1):

a) Türkische Staatsbürger
Die Absolventen von Schulen in der Türkei, die in deutscher Sprache unterrichten oder ein deutsches Lehrprogramm anbieten, haben zwei Möglichkeiten zur Zulassung an der TDU:
1) Über das allgemeine Kontingent nach Teilnahme an der Eignungsprüfung (TYT) und der Hochschulprüfung (YKS), welche durch ÖSYM durchgeführt werden.
2) Über das besondere Kontingent nach Teilnahme an TYT und YKS, welche durch ÖSYM durchgeführt werden.

Achtung: Für Absolventen aus diesen Schulen wurde ein besonderes Kontingent eingeführt. Um von diesem besonderen Kontingent zu profitieren, ist es zwingend, dass türkische Studienbewerber an TYT und YKS teilnehmen. Die Zuteilung der Studienplätze durch ÖSYM richtet sich nach den Noten, die in YKS erreicht wurden.

Die Zulassung der Studienbewerber aus dieser Gruppe über das allgemeine Kontingent weist keine Besonderheiten auf.

Tabelle-1: Schulen, die in deutscher Sprache unterrichten oder ein deutsches Lehrprogramm anwenden

b) Nicht-türkische Staatsangehörige
Ausländische Absolventen von türkischen Schulen, die in deutscher Sprache unterrichten oder ein deutsches Lehrprogramm anwenden, haben den Status des "ausländischen Studenten". Diese Bewerber können sich über das für ausländische Bewerber vorgesehene Kontingent bewerben. Zusätzlich können die Bewerber mit Blaue-Karte auch an den ÖSYM Prüfungen teilnehmen und sich über das allgemeine Kontingent bewerben.

II. Zulassung der Studenten aus sonstigen Schulen in der Türkei:
Es gibt keine Besonderheiten im Hinblick auf die Mitglieder dieser Gruppe. Jene Bestimmungen, die im Hinblick auf die Zulassung zu anderen Hochschulen in der Türkei angewendet werden, sind in diesem Zusammenhang auch für die TDU gültig.