Ein interinstitutionelle Hochschulwechsel aus dem Ausland


Der Quereinstieg aus ausländischen Hochschulen an inländische Hochschulen erfolgt zwischen gleichwertigen Diplomstudiengängen der Hochschulen gemäß den vom Hochschulrat (YÖK) bekannt gegebenen Kontingenten, der " Türkisch-Deutsche Universitäts-Bachelorstudiengänge Quereinstiegsrichtlinie " und den Bestimmungen des Hochschulrates über den "Quereinstieg aus Hochschulen im Ausland zu Hochschulen im Inland".

BEWERBUNGS- UND ANMELDUNGSPLAN
Bewerbungstermine 1 – 15 August 2023
Bewertung von Bewerbungen 23 - 25 August 2023
Bekanntgabe der Ergebnisse auf der Website 1 September 2023
Anmeldungstermine für registrierungsberechtigte Kandidaten 7 – 8 September 2023
Anmeldungstermine der Ersatzkandidaten 12 – 13 September 2023

KONTINGENTE
Name der Fakultät Programmname 2.Klasse 3.Klasse
Auslandskontingent Auslandskontingent
Fakultät für Naturwissenschaften Energiewissenschaften und - technologie 1 -
Energiewissenschaften und - technologie (s.245) 1 1
Materialwissenschaften und - technologie 1 1
Materialwissenschaften und - technologie (s.245) 1 1
Molekulare Biotechnologie 1 1
Molekulare Biotechnologie (s.245) 1 1
Fakultät für Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften Volkswirtschaftslehre 1 1
Politikwissenschaft und Internationale Beziehungen 1 1
Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften Kultur- und Kommunikationswissenschaften 1 1
Fakultät für Ingenieurwissenschaften Informatik 1 1
Informatik (s.245) 1 1
Elektrotechnik 1 1
Elektrotechnik (s.245) 1 1
Wirtschaftsingenieurwesen 1 1
Wirtschaftsingenieurwesen (s.245) 1 1
Bauingenieurwesen 1 1
Bauingenieurwesen (s.245) 1 1
Maschinenbau 1 1
Maschinenbau (s.245) 1 1
Mechatronik 1 1
Mechatronik (s.245) 1 -
** Für diesen Studiengang können sich Absolventen von Gymnasien, die eine Ausbildung in deutscher Sprache anbieten oder einen deutschen Lehrplan anwenden und im ÖSYS-Leitfaden des jeweiligen Jahres hervorgehoben sind, bewerben
BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN:
(1) Bei Bewerbungen aus ausländischen Hochschulen muss die Hochschule und der Studiengang, in dem der Studierende im Ausland studiert, von der YÖK als zur Erteilung eines Bachelorabschlusses berechtigte Institution anerkannt sein. Zudem muss die Gleichwertigkeit des immatrikulierten Diplomstudiengangs mit dem beantragten Diplomstudiengang durch den zuständigen Vorstand anerkannt werden.
 (2) Die Studierenden müssen einen CGPA von 3.00 und höher im 4-Punkte-System haben. Kandidaten mit einem Notendurchschnitt in einem anderen Notensystem müssen ein offizielles Dokument der Universität, an der sie immatrikuliert sind, einreichen, aus der das Äquivalent im 100-Punkte-System hervorgeht. Notenumrechnungen werden bei Bedarf durch die zuständige Kommission vorgenommen.
(3) Studierende, die sich an ausländischen Hochschulen immatrikulieren, müssen im die Bedingungen für die Immatrikulation an der ausländischen Hochschule der ÖSYS / YKS-Richtlinien erfüllen. ***
 (4) Damit türkische Staatsbürger und ausländische Studierende, die ihre gesamte Sekundarstufe im Ausland studiert haben, einen Quereinstiegsantrag stellen können, müssen sie die in der Türkisch-Deutschen Universitätsrichtlinie über die Zulassung ausländischer Studierender angegebenen Prüfungsleistungen vorweisen können.
 (5) Für die Dispensation der deutschen Vorbereitungsklasse müssen die Studierenden die erforderliche Punktzahl bei einem der vom Senat anerkannten internationalen Sprachdiplome erhalten haben.
(6) Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die sich für Studiengänge bewerben, deren Unterrichtssprache 30 % Deutsch ist, müssen nachweisen, dass sie über Türkischkenntnisse auf dem Niveau B2 verfügen oder 700 Stunden Türkischunterricht erhalten haben. Kandidaten, die kein türkisches Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 haben oder nicht nachweisen können, dass sie 700 Stunden Türkischunterricht erhalten haben, müssen die von dem Fremdsprachenzentrum abzulegende türkische Sprachprüfung bestehen, damit ihre Bewerbungen bewertet werden können.
(7) Bewerberinnen und Bewerber, die sich für einen Quereinstieg aus ausländischen Hochschulen an unsere Programme bewerben, in denen sich deutschsprachige Abiturienten in der Türkei einschreiben können, müssen für die Einschreibung die in der ÖSYS-Richtlinie angegebenen besonderen Voraussetzungen des jeweiligen Jahres erfüllen.
(8) In die Vorbereitungsklasse, die ersten beiden Semester und die letzten beiden Semester der Bachelor-studiengänge sind keine Übergänge möglich.
(9) Beim Quereinstieg aus ausländischen Hochschulen darf die Zahl der Studierenden, die von derselben ausländischen Hochschule in jede Klasse eines Studiengangs wechseln können, 15 % der Auslandskontingente der betreffenden Klasse dieses Studiengangs nicht überschreiten.
(10) Studierende, die beim Quereinstieg aus ausländischen Hochschulen über die Basispunktzahl für die Zulassung zum Studium des erzielten Studiengangs verfügen, dürfen sich für den Quereinstieg unabhängig vom Erfolgsstand der im Ausland belegten Kurse bewerben. Studierende, die sich auf diese Weise bewerben, werden unter der Bedingung akzeptiert, dass sie höchstens einen Kurs nicht bestanden haben und den im zweiten Absatz dieses Artikels angegebenen Notendurchschnitt haben. Die Bewerbungen dieser Studierenden werden außerhalb der Auslandskontingente bewertet.


BEWERBUNG UND BEWERTUNG

Bewerbungen werden ausschließlich online, innerhalb des angekündigten Zeitraums und über das Studieninformationssystem (https://obs.tau.edu.tr/oibs/hoa_app/login.aspx) entgegengenommen.
Anträge, die auf andere Weise und/oder mit fehlenden/falschen Unterlagen eingereicht werden, werden nicht bewertet.

(1) Ob die Bewerbungen im Geltungsbereich der Türkisch-Deutschen Universitätsrichtlinie für Übergänge gültig sind und die Bewertung der gültigen Bewerbungen nach der vorgenannten Richtlinie und den von YÖK festzulegenden Grundsätzen zu den von Hochschulen im Ausland vorzunehmenden Quereinstiegen erfolgt durch die vom zuständigen Verwaltungsrat eingesetzte Quereinstiegskommission.

(2) Studenten mit gültigen Bewerbungen werden von der höchsten bis zur niedrigsten Punktzahl gemäß der wie folgt berechneten Bewertungspunktzahl eingestuft, und die Bewertung erfolgt in dieser Reihenfolge. Bei gleicher Bewertungspunktzahl wird die Rangfolge durch die zuständige Kommission unter Berücksichtigung der ÖSYS/YKS/umgerechneten Punktzahl und CGPA festgelegt.

Bewertungspunktzahl=CGPA+XY×2
X= Die ÖSYS/YKS-Punktzahl des Kandidaten oder die umgerechnete Punktzahl der gemäß Artikel 20 Absatz 7 der entsprechenden Richtlinie akzeptierten Prüfungen
Y= ÖSYS/YKS-Basispunktzahl des Studiengangs
CGPA: Gewichteter GPA des Kandidaten
(3) Andere Prüfungsergebnisse als YKS werden nach der   direkt proportionalen   Methode in YKS-Ergebnisse umgerechnet.

(4) Über die Bewertung von Quereinstiegsanträgen und die Anerkennung der Kandidaten entscheidet der Vorstand der jeweiligen Einheit.

MAXIMALE LERNZEIT
Bei der Berechnung des Beitrages und der maximalen Ausbildungszeit wird die Ausbildungszeit an der vorherigen Hochschule berücksichtigt.

ANPASSUNGSVERFAHREN
Anpassungskommissionen legen unter Berücksichtigung der in den vorangegangenen Semestern belegten Lehrveranstaltungen und der Lehrveranstaltungen des Studiengangs, in den die Quereinsteiger gewechselt haben fest, in welches Semester bzw. in welche Klasse aufgenommen werden. Es wird ein Anpassungsprogramm im Rahmen der ggf. zu belegenden Zusatzlehrveranstaltungen entwickelt und die entbundenen Lehrveranstaltungen werden festgestellt. Über das betreffende Programm entscheidet der jeweilige Vorstand.

Bei dieser Festlegung wird die Unterrichtssprache der Kurse berücksichtigt.
Zuvor erhaltene Noten zu den angepassten Lehrveranstaltungen werden im Transkript erfasst und zum Notendurchschnitt addiert.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Bewerbungen werden über https://obs.tau.edu.tr/oibs/hoa_app/login.aspx entgegengenommen und Studierende müssen die folgenden Bewerbungsunterlagen im PDF-Format in das System hochladen.
Liegen die Bewerbungsunterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch und Englisch vor, müssen sich die Kandidaten mit ihrer vom Notar oder türkischen Auslandsvertretungen beglaubigten türkischen Übersetzung bewerben.
Handschriftliche oder postalische Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bei unvollständigen oder falsch hochgeladenen Unterlagen wird die Bewerbung nicht akzeptiert.


 
  1. Kopie des Personalausweises/Passes,
  2. Bescheinigung der Blauen Karte für Bewerber, die eine Erlaubnis zum Verzicht auf die türkische Staatsbürgerschaft erhalten haben und eine Blaue Karte besitzen,
  3. Eine Fotokopie der Einreise- und Ausreiseseiten im Pass der Studenten über die Jahre ihrer Ausbildung, oder ein Dokument, das die Ein- und Ausreise der Person zeigt und von den Polizeidienststellen oder über E-Devlet erhalten wurde,
  4. Abiturzeugnis,
  5. Für Kandidaten, die das Abitur im Ausland abgeschlossen haben; ein Gleichwertigkeitszeugnis von Provinzdirektionen des Türkischen Bildungsministeriums oder Türkischen Auslandsvertretungen,
  6. Eine Urkunde, aus der hervorgeht, dass die Hochschule und der Studiengang, in dem die Studierenden im Ausland studieren, zum Zeitpunkt der Bewerbung vom Hochschulrat als zur Erteilung eines Bachelorabschlusses berechtigte Institution anerkannt ist,
Das Dokument, ob die ausländischen Hochschulen anerkannt sind oder nicht, ist über E-Devlet abrufbar. Anfragen können durch Einloggen in das System über die Internetadresse http://okultanima.yok.gov.tr mit türkischer Identitätsnummer und E-Devlet-Passwort gestellt werden.
  1. Ein Ergebnisdokument mit den ÖSYM/YKS-Punkten für das Jahr, in dem der Studierende an der Hochschule immatrikuliert wurde,
Der Ergebniszertifikatskontrollcode sollte sich unter den Ergebnisdokumenten befinden, die von der Webseite von ÖSYM stammen. Dokumente ohne Kontrollcode werden als ungültig betrachtet.
  1. Für türkische Staatsangehörige und ausländische Studierende, die ihre gesamte Sekundarstufe im Ausland studiert haben; das Prüfungsergebnis gemäß der „Türkisch-Deutschen Universitätsrichtlinie über die Grundsätze der Zulassung von ausländischen Studierenden“ und für Studenten mit türkischer Staatsbürgerschaft oder Doppelstaatsangehörigkeit (Türkei); ein Dokument über die Ein- und Ausreise des Stundenten während der Sekundarschulzeit, das bei den Polizeidirektionen oder über E-Devlet ausgestellt wird,
  2. Schülerbescheinigung
Das Dokument muss spätestens 15 Tage vor dem Bewerbungsdatum datiert sein, das Datum der Immatrikulation an der Hochschule sowie die Information enthalten, dass der/die Student*in noch eingeschrieben ist.
  1. Offizielles Notenzeugnis von der immatrikulierten Hochschule (Transkript),
  2. Dokument mit dem Curriculum und den Studieninhalten des Fachbereichs der immatrikulierten Hochschule,
  3. Da eventuell auftretende Probleme bei der Bewertung an die von Ihnen bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse weitergeleitet werden, wird empfohlen, Ihre Post regelmäßig zu überprüfen.
    Dokument über die Notenskala der Universität, an der der/die Student*in immatrikuliert ist. Studenten, deren Notendurchschnitt nicht mit dem 4-Punkte-System berechnet wurde, müssen ein offizielles Dokument von der Hochschule mit dem äquivalenten Notendurchschnitt im 100-Punkte-System einreichen. (Bei Bedarf werden Umrechnungstabellen von YÖK für die Umrechnung in Benotungssysteme verwendet.)
  4. Von unserem Hochschulsenat anerkanntes internationales Deutschzertifikat,
  5. Für Bewerbungen an die Studiengänge, deren Unterrichtssprache 30% Deutsch ist (Rechtswissenschaftliche Fakultät und Studiengänge der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät), ein türkisches Sprachzertifikat im Niveau B2 oder ein Nachweis über 700 Stunden türkischer Ausbildung,
Studierende, die keine Unterlagen einreichen können, müssen die vom Fremdsprachenzentrum abzulegende türkische Sprachprüfung bestehen, damit ihre Bewerbungen bewertet werden können.
  1. Für Studierende, die die Bedingung im Artikel über die Ranking-Institutionen in den vom YKS-Leitfaden festgelegten Bedingungen im Jahr ihres Hochschulbeginns erfüllen; Dokument mit dem Ranking der ausländischen Hochschule, an der sie immatrikuliert sind,
  2. 4,5 x 6 cm Passfoto
BEKANNTGABE DER ERGEBNISSE

Die Ergebnisse werden am 8. September 2021 auf der Website der jeweiligen Einheit und der Universität bekannt gegeben. Die Bekanntgabe auf der Website gilt als den immatrikulierten Personen zugestellt. Darüber hinaus erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung.
Für den Fall, dass sich die Hauptkandidaten nicht fristgerecht bewerben, werden die Ersatzkandidaten der Reihenfolge nach immatrikuliert, die an den für sie festgelegten Anmeldetagen Antrag gestellt haben.

*** ÖSYS / YKS Leitfaden zu Hochschulprogrammen und –Kontingenten finden Sie nach Jahren unter den folgenden Links.

2014-ÖSYS Leitfaden zu Hochschulprogrammen und - Kontingenten: https://dokuman.osym.gov.tr/pdfdokuman/2014/OSYS/Tercih/2014-OSYSKONTKILAVUZU14072014.pdf#page=413
2015-ÖSYS Leitfaden zu Hochschulprogrammen und - Kontingenten: https://dokuman.osym.gov.tr/pdfdokuman/2015/OSYS/2015-OSYSKONTKILAVUZU15072015.pdf#page=528
  2016-ÖSYS Leitfaden zu Hochschulprogrammen und - Kontingenten: https://dokuman.osym.gov.tr/pdfdokuman/2016/LYS/TERCIH/OSYSKONTKILAVUZU01082016.pdf#page=647
2017-ÖSYS Leitfaden zu Hochschulprogrammen und - Kontingenten: https://dokuman.osym.gov.tr/pdfdokuman/2017/OSYS/LYS/KONTENJANKILAVUZ18072017.pdf#page=642
2018- Leitfaden zu Hochschulprogrammen und - Kontingenten: https://dokuman.osym.gov.tr/pdfdokuman/2018/YKS/KONTKILAVUZ6082018.pdf#page=586
2019- Leitfaden zu Hochschulprogrammen und - Kontingenten: https://dokuman.osym.gov.tr/pdfdokuman/2019/YKS/kontkilavuz_18072019.pdf#page=597
2020- Leitfaden zu Hochschulprogrammen und - Kontingenten: https://dokuman.osym.gov.tr/pdfdokuman/2020/YKS/tkilavuz13082020.pdf#page=576