Beiträge/Gebühren

Studiengebühren
1- STUDIERENDE, DIE KEINE STUDIENGEBÜHREN ZAHLEN
  • Studierende, die im ersten Jahr in der Vorbereitungsklasse sind,
  • Studierende, die im 1-8. Semester ihres Bachelorstudiums sind,
  • Master- Studierende im 1-4. Semester ihres Studiums,
  • Promovierende Studierende im 1.-8. Semester ihres Studiums,
  • Studierende, die vor dem akademischen Jahr 2021-2022 zu einem Bachelorstudiums im Rahmen des Auslandskontingents zugelassen wurden und türkischer Herkunft sind oder durch Geburt türkische Staatsangehörigkeit erworben haben und mit dem Erlaubnis des türkischen Innenministeriums ihre Bürgerschaft abgelegt haben und ihre Kinder deren Namen in der  Ausbürgerungsurkunde stehen und die noch nicht volljährig sind und  eine „blaue Karte“ (Mavi kart) besitzen, die zeigt, dass sie  die Rechte eines türkischen Bürgers inne haben,
  • Syrische Studierende, die aufgrund der Vorfälle im Syrischen Republik in unser Land aufgenommen wurden und den vom Hochschulrat erstellenten Kriterien entsprechen und denen innerhalb des Auslandskontingents eine zusätzliche Kontingent geschaffen wurde,  
  • Kinder von Märtyrern und Kriegsverletzten, die ihren Zustand durch Dokumente aus den zuständigen Behörden belegen können bezahlen keine Studiengebühren.
 
2- STUDIERENDE, DIE STUDIENGEBÜHREN ZAHLEN
  • Studierende, die im zweiten Jahr in der Vorbereitungsklasse sind,
  • Studierenden, die im Bachelor-, Masterstudium und im Doktorandenprogramm die Regelstudienzeit überschritten haben,
  • Studierende, die im Jahr 2021-2022 zu einem Bachelorstudiums im Rahmen des Auslandskontingents zugelassen wurden und türkischer Herkunft sind oder durch Geburt türkische Staatsangehörigkeit erworben haben und mit dem Erlaubnis des türkischen Innenministeriums ihre Bürgerschaft abgelegt haben und ihre Kinder deren Namen in der  Ausbürgerungsurkunde stehen und die noch nicht volljährig sind und  eine „blaue Karte“ (Mavi kart) besitzen, die zeigt, dass sie  die Rechte eines türkischen Bürgers inne haben,
  • Studierende mit türkischer/doppelter Staatsbürgerschaft (eine davon ist türkisch), die ihre Sekundarschulbildung im Ausland abgeschlossen haben und deshalb im Rahmen der durch die Richtlinie zur Aufnahme ausländischer und internationaler Studierender an der Türkisch-Deutschen Universität bestimmten Prüfungsnote eine Zulassung von der Türkisch-Deutschen Universität durch die Querversetzung bekommen
  • Türkischstämmige Studierende aus dem Ausland, die vor dem akademischen Jahr 2021-2022 zu einem Bachelorstudiums im Rahmen des Auslandskontingents zugelassen wurden und eine „blaue Karte“ (Mavi Kart) besitzen und die Regelstudienzeit überschritten haben,
  • Syrische Studierende, die aufgrund der Vorfälle im Syrischen Republik in unser Land aufgenommen wurden und den vom Hochschulrat erstellenten Kriterien entsprechen und denen innerhalb des Auslandskontingents eine zusätzliche Kontingent geschaffen wurde und die Regelstudienzeit überschritten haben,
  • Studierende, die während ihres ersten Studiums, für ein zweites Studium immatrikuliert sind. 
  • Ausländische Bachelor und Master Studierende, die sich neu immatrikulieren werden oder ihre Immatrikulation erneuern lassen
  • Inländische Studierende, die im Abendstudium für ein Masterprogramm mit Thesis immatrikuliert sind, zahlen pro AKTS 150, 00 Türkisch Lira.Ausländische Studierende (ebenfalls die ausländischen Studierenden mit der „blauen Karte“ (Mavi Kart) ) zahlen das dreifache der  Studiengebühr, die für inländische Studierende bestimmt ist.
  • Studierende, die Im Rahmen des 667.  KHKs (Gesetzes) immatrikuliiert sind zahlen Studiengebühren  
 
STUDİERENGEBÜHREN SIND AM ANFANG DES JEWEILIGEN SEMESTERS WÄHREND DER IMMATRIKULATION ODER DER ERNEUERUNG DER IMMATRIKULATION ZU ZAHLEN. STUDIERDNE, DIE DIE ZAHLUNG NICHT IN DER VORGESEHEHEN ZEIT TÄTIGEN UND IHRE DIESBEZÜGLICHE ENTSCHULDIGUNG DURCH DIE JEWEİLİGE ZUSÄNDIGEN, KÖNNEN SICH FÜR DAS SEMESTER NICH IMMATRIKULIEREN LASSEN UND KÖNNEN VON DEN RECHTEN EINES STUDIERENDES GEBRAUCH MACHEN.
 
3- STUDIENGEBÜHREN FÜR STUDIENGÄNGE, DEREN STUMDIUMSPRACHE EİNE FREMDSPRACHE IST, BETRAGEN DAS ANDERTDIE IN EINER FREMDSPRACHE ERFOLGEN
  • Studiengebühren für Studiengänge, deren Studiumssprache eine Fremdsprache beträgt das anderhalbfache der Gebühren der muttersprachlichen Studiengänge.
 
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5- DIE ZAHLUNG DER STUDIENGEBÜHREN
Welche Schritte die Studierenden, die Studiengebühren zahlen müssen, verfolgen sollten, wird im folgenden beschrieben. Sie sollten Ihre Studiengebühren wie folgt zahlen: 


Studiengebühren können nicht per Überweisung bezahlt werden.
 
A. Barzahlung auf der Bank
Für die Zahlung der Studiengebühren gehen Sie zu irgendeiner HALKBAK Filiale, sagen, dass Sie der Türkisch-Deutschen Universität Ihre Studiengebühren zahlen wollen, geben Sie Ihre Matrikelnummer und tätigen Sie die Zahlung.


B. Zahlung per Halkbank Automaten ohne Bankkarte
Die Studierende, die Ihre Studiengebühren per Halkbank Automaten ohne Bankkarte zahlen wollen, sollten die folgenden Schritte befolgen:
1- Start
2- Rechnung und Behördenzahlungen 
3- Studiengebühren
4- Türkisch-Deutsche Universität Studiengebühren
5- Tippen Sie Ihre Matrikelnummer
6- Geldzahlung
7- Belegschein
 
C. Zahlung per Halkbank Online-Banking
Studierende, die ein Konto bei der Halkbank haben und Online-Banking nutzen, sollten für die Zahlung die folgenden Schritte befolgen:
1- Zahlung
2- Behörden-Studiengebühren

3- Wahl der Behörde (Türkisch-Deutsche Universität Studiengebühren)
4- Türkisch-Deutsche Universität Studiengebühren
5- Tippen der Matrikelnummer
6- Anfrage
7- Zahlung
8- Zahlungsbeleg
 
  • Zahlungsbelege werden nicht zum Studiensekretariat geschickt.
  • Zahlungsbelege sollten bis zum Ende des Studiums aufbewahrt werden. 
  • Die Studiengebühren der Studierenden, die aus eigenem Willen sich exmatrikulieren lassen werden nicht zurückgezahlt.